Beitragsordnung

  • §1 Allgemeines
  1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Vorstandsbeschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr.
  2. Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge und Spenden.
  3. Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Verein unmittelbar mitzuteilen.
  4. Neue Mitglieder bezahlen eine Aufnahmegebühr in Höhe des in § 3.1 festgesetzten Mitgliedsjahresbeitrag, die unmittelbar fällig wird. Erst im darauffolgenden Kalenderjahr wird am 1. Januar der neue Mitgliedsbeitrag fällig.
  • §2 Zahlungsweise und Fälligkeit
  1. Die festgesetzten Mitgliedsbeträge werden zum 1. Januar eines Jahres fällig. Durch Beschluss der Vorstands kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
  2. Die Zahlung der Mitgliedbeiträge erfolgt ausnahmslos bargeldlos per Überweisungen. Barzahlungen werden nicht akzeptiert.
  3. Die Mitglieder entrichten ihre Mitgliedsbeiträge per Überweisung bis spätestens zum 31. Januar eines jeden Jahres auf das Konto des Vereins.
  4. Bei erforderlichen Mahnungen werden Mahngebühren von 2,50 Euro pro Mahnung erhoben.
  • §3 Beiträge
  1. Der Mitgliedsjahresbeitrag beträgt für juristische und natürliche Personen mindestens 15,00 Euro.
  2. Alle Zahlungen, die über dem in § 3.1.angegebene Betrag liegen, werden als Spende verrechnet.