- §1 Allgemeines
- Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Vorstandsbeschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr.
- Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge und Spenden.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Verein unmittelbar mitzuteilen.
- Neue Mitglieder bezahlen eine Aufnahmegebühr in Höhe des in § 3.1 festgesetzten Mitgliedsjahresbeitrag, die unmittelbar fällig wird. Erst im darauffolgenden Kalenderjahr wird am 1. Januar der neue Mitgliedsbeitrag fällig.
- §2 Zahlungsweise und Fälligkeit
- Die festgesetzten Mitgliedsbeträge werden zum 1. Januar eines Jahres fällig. Durch Beschluss der Vorstands kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
- Die Zahlung der Mitgliedbeiträge erfolgt ausnahmslos bargeldlos per Überweisungen. Barzahlungen werden nicht akzeptiert.
- Die Mitglieder entrichten ihre Mitgliedsbeiträge per Überweisung bis spätestens zum 31. Januar eines jeden Jahres auf das Konto des Vereins.
- Bei erforderlichen Mahnungen werden Mahngebühren von 2,50 Euro pro Mahnung erhoben.
- §3 Beiträge
- Der Mitgliedsjahresbeitrag beträgt für juristische und natürliche Personen mindestens 15,00 Euro.
- Alle Zahlungen, die über dem in § 3.1.angegebene Betrag liegen, werden als Spende verrechnet.